Ab 2017: Erhöhte Anforderungen an elektronische Kassensysteme


elektronisches_kassensystemBitte beachten Sie, dass die Übergangsregelung zu den Einzelaufzeichnungen von Kassensystemen zum 31.12.2016 endet. Danach muss Ihr elektronisches Kassensystem folgende Punkte erfüllen:

1. Die Daten der Kassensysteme müssen jederzeit lesbar und elektronisch auswertbar sein (über den 10-jährigen Aufbewahrungszeitraum)

2. Alle Kassenbewegungen müssen einzeln aufgezeichnet werden

Ob aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf besteht, ist davon abhängig, was für ein elektronisches Kassensystem derzeit bei Ihnen verwendet wird.

Achtung: Neben der Einzelaufzeichnungspflicht und der Einhaltung der Aufbewahrungsfrist, müssen Sie auch eine lückenlose Protokollierung der an den elektronischen Kassensystemen vorgenommenen Prozesse nachweisen können! Vergessen Sie bitte nicht, dass eine Bedienungsanleitung bei Bedarf vorgelegt werden sollte.

weiter lesen

Haben Sie bei der Nachrüstung bzw. Neukauf eines Kassensystems die Zukunft im Blick! Denn die Finanzverwaltung wird zum Schutz vor Manipulationen die Vorschriften weiter verschärfen.

Sollten Sie danach Beratungsbedarf bezüglich der Nachrüstung bzw. des Neukaufs eines Kassensystems haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.