WAS IST MÖGlich? Wer hilft? wie wird geholfen?
In dieser schwierigen Situation gilt es stets den Überblick zu behalten. Auf dieser Seite finden Sie daher wichtige steuer- und finanztechnische Informationen zu den Corona-Hilfen des Bundes und der Länder Berlin-Brandenburg sowie Links zu Publikationen oder Formularen. Wir sind ständig dabei die Aufstellung weiter zu aktualisieren.
Gerne beraten und unterstützen wir unsere Mandanten auch bei unternehmerischen Entscheidungen und Antragstellungen, die im Zusammenhang mit den steuer-gesetzlichen Änderungen der COVID-19 Krise stehen. Sprechen Sie uns an!
HILFPROGRAMME & STEUERERLEICHTERUNGEN
Stand: 17. januar 2021
| Kredite von der KfW
weiter lesen Es gibt diverse Möglichkeiten KfW-Förderkredite für Betriebsmittel bei der Hausbank zu beantragen. Besonderheit hierbei ist insbesondere, dass in Abhängigkeit von der Laufzeit der Krediten die ersten 1-2 Jahre tilgungsfrei sind. Weitere Infos hierzu: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Wenn sie eine Liquiditätsplanung benötigen, besprechen wir mit Ihnen gerne die notwendigen Angaben und erstellen auch entsprechende Planungen für Sie.
| bund
RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER STEUERVORAUSZAHLUNGEN 2019
weiter lesen Liquiditätshilfe für Unternehmen mit Corona bedingten Verlusten: Der für die Festsetzung der Vorauszahlungen 2019 zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte kann pauschal um 30% gemindert werden, wenn Vorauszahlungen für 2020 auf 0,00 EUR herabgesetzt wurden. (§110 EStG)
| PAUSCHALER VERLUSTRÜCKTRAG IM RAHMEN DER STEUERERKLÄRUNG 2019
weiter lesen Darüber hinaus kann im Rahmen der Veranlagung und Steuerfestsetzung für das Jahr 2019 (also mit der Steuererklärung) ein pauschaler Verlustrücktrag aus 2020 in das Jahr 2019, in Höhe von 30 Prozent vorgenommen werden. So wird der Liquiditätsnachteil, den der Steuerpflichtige sonst hat, da er normaler Weise den Verlustrücktrag erst mit der Erklärung des Folgejahres geltend machen kann, zumindest teilweise ausgeglichen. Mit der Veranlagung des Jahres 2020 wird der pauschale Verlustrücktrag dann durch den tatsächlichen ersetzt. In Ausnahmefällen kann auch ein höherer pauschaler Verlustvortrag als 30 % gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige einen entsprechenden Verlust bereits nachweisen kann. (§ 111 EStG) Hierzu genügt ein formloser Antrag.
| Stundung der SV Beitragszahlungen
weiter lesen Unternehmen, die vom Shutdown betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für die Beitragsmonate November 2020 bis Januar 2021 stellen. Zu den betroffenen Unternehmen zählen direkt u.a. Auch indirekt betroffene Unternehmen werden hierzu gerechnet, die den größten Teil ihrer Umsätze (mindestens 80 Prozent) mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Bedingung für die Stundung ist, vorrangig die zur Verfügung gestellten und erhaltenen Wirtschaftshilfen (neu seit 1. Januar 2021 Überbrückungshilfe III) einschließlich des Kurzarbeitergeldes soweit möglich zu nutzen und entsprechende Anträge vor dem Stundungsantrag zu stellen. Im Falle beantragter Kurzarbeit endet daher die Stundung der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung für die Ist-Monate November 2020 bis Januar 2021, sobald Sie als Arbeitgeber die Erstattung für diese Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben. Die Beiträge sind nach Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich an die Einzugsstellen weiterzuleiten.
| Stundung von steuerzahlungen
weiter lesen Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Steuerzahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer) auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Mehr dazu im FAQ “Corona(Steuern)” des BMF (Stand: 03.02.2021).
auferlegt werden. So sollen Anträge nicht abgelehnt werden, weil die einzelnen Schäden nicht
wertmäßig beziffert werden können.
| UMSATZSTEUERVORANMELDUNGEN
weiter lesen Mehr dazu im FAQ “Corona(Steuern)” des BMF (Stand: 03.02.2021).
antragsgemäß eine Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen.
Betroffenheit die Dauerfristverlängerung mit 0,00 € Sondervorauszahlung beantragen.
| “digtial jetzt” – Digitalisierungsprämie für kmu
weiter lesen Mehr Infos finden Sie beim BMWi.
| CORONA-PRÄMIEN FÜR ARBEITNEHMER BIS 1.500 EURO STEUERFREI
weiter lesen Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11a EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
| Novemberhilfe/dezemberhilfe
weiter lesen Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, in Form einer einmaligen Kostenpauschale. Gedacht insbesondere für diejenigen Unternehmen, bei denen nicht mit Nachholeffekten beim Konsum zu rechnen ist, etwa Restaurants, Bars, Hotels oder Theater, die seit Beginn der Krise besonders betroffen sind. Antragsberechtigt sind: Förderfähige Maßnahmen Förderhöchstgrenze / Beihilferahmen Die Förderhöchstgrenze bildet der beihilferechtliche Rahmen: Antragstellung Da die Schließungsanordnungen des 2. November 2020 auch Anfang 2021 fortbestehen, steht den meisten Betroffenen ab dem 1. Januar 2021 die Überbrückungshilfe III zur Verfügung. Mehr Infos finden Sie hier.
| Überbrückungshilfe II
weiter lesen Die Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen geht in die 2. Phase! Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) können nun nicht mehr rückwirkend gestellt werden. Lesen Sie mehr hier.
| Überbrückungshilfe III
weiter lesen Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III setzt auf die bisherige Überbrückungshilfe II auf. Die Antragsstellung ist derzeit noch nicht möglich. Einen detaillierten Überblick finden Sie hier im Schreiben des BMWi.
land berlin
| SOFORTHILFE V – ZUSCHÜSSE FÜR KMU
weiter lesen Begonnen am 01.11.2020 | Endet am 30.06.2021 Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website der IBB unter: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html
| Coronahilfen für Start-Ups
weiter lesen Das Land Berlin unterstützt gemeinsam mit dem Bund Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Die Mittel in Höhe von maximal 800.000 EUR je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe werden je nach Einzelfall über einen von drei Finanzierungswegen vergeben. Weitere Infos finden Sie hier.
Weiteres aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung (Auszug):
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- “Sozialgarantie 2021”
- Degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA)
- Verlängerung der Investitionsfristen
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- Neben den Hilfsprogrammen des Bundes, haben auch die einzelnen Länder Hilfsprogramme aufgesetzt. Um hier einen Überblick zu behalten, hat die DATEV für uns Steuerberater und unsere Mandaten ein Tool zur Verfügung gestellt, worüber Sie schnell prüfen können, welche Programme für Ihr Unternehmen zur Verfügung stehen. Hier geht’ s zur DATEV Corona-Fördermittel App.