Update: Förderung von Elektromobilität


 

Bereits in der Novemberausgabe unseres Newsletters kündigten wir an, dass die Bundesregierung eine Förderung der Elektromobilität anstrebt. Nun ist es tatsächlich geschehen, ein Regierungsentwurf liegt vor. Zwar müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen, vorab stellen wir Ihnen die wichtigsten geplanten Änderungen vor.

Unter anderem soll die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.2016 auf eine 10-jährige Steuerbefreiung geändert werden (zuvor waren es nur 5 Jahre).

Als zusätzlichen Kaufanreiz ist vorgesehen, eine Kaufprämie für reine Elektrofahrzeuge (4.000,00€) und für Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge (3.000,00€) zu gewähren.

Die Prämie wird je zur Hälfte vom Bund und von der Automobilindustrie finanziert. Antragstellung und Auszahlung der Kaufprämie wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgewickelt. Insgesamt steht hierfür ein Fördervolumen von 600 Mio. € zur Verfügung.

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Die Prämie wird bis zur vollständigen Auszahlung des Fördervolumens ausgezahlt, längstens jedoch bis 2019. Wichtige Einschränkung: das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000€ aufweisen. Die Kaufprämie muss allerdings zuvor noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht noch nicht. Für Arbeitnehmer die bei ihrem Arbeitgeber ein privates Elektro- oder Plug-In-Hybridelektroauto aufladen, kann dieser geldwerte Vorteil zukünftig mit 25% Lohnsteuer pauschal besteuert werden.