Handwerkerleistungen: Für zu Hause?


Steuerberater Berlin Mitte

Es bleibt nicht aus: Mit den Jahren fallen im Haushalt Reparaturen an oder es muss renoviert und modernisiert werden. Wer hierfür keine Zeit oder zwei linke Hände hat, engagiert einen Handwerker, denn der ist vom Fach und kennt sich aus. Von der Rechnung für An- und Abfahrt, die Arbeits- und Maschinenstunden (ohne Waren- und Materialkosten) können 20 Prozent in der Steuererklärung geltend gemacht werden – vorausgesetzt, man erhält eine schriftliche Rechnung, begleicht diese per Überweisung und die Leistung findet im Haushalt statt.

Was aber, wenn sich herausstellt, dass eine Reparatur nur in der Werkstatt fachgerecht vorgenommen werden kann. Das Finanzamt meint dazu, dass kein Abzug geltend gemacht werden kann. Einem Hausbesitzer, der seine Haustür von einem Schreiner in dessen Werkstatt reparieren lassen musste, leuchtete das nicht ein. Er klagte und bekam Recht vom Finanzgericht München. Die Arbeiten in der Werkstatt stehen im direkten Zusammenhang zum Haushalt.

Bitte beachten Sie: Das Bundesfinanzministerium berücksichtigt dieses Urteil nicht im Anwendungserlass. Das bedeutet, Ihr Finanzbeamter wird Ihnen auch weiterhin die Leistungen außerhalb des Haushaltes nicht anerkennen. Im Einspruchsverfahren wird Ihr Steuerberater für Sie kämpfen.