Gesellschafterdarlehen – es ist Vorsicht geboten
Der BFH hat sich, mit seinem Urteil vom 11.07.2017, mit den steuerlichen Auswirkungen des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen beschäftigt. Die bisherige Rechtsprechung ging in solchen Fällen von nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine Beteiligung aus, welche bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns steuermindernd berücksichtigt werden konnten.