Steuerrecht


Gründung bald vom Sofa aus

 

Gründung auch bald vom Sofa aus

Digital zum Notar!? Ja, denn ab 1. August 2022 können Sie den notwendigen Notartermin für die Gründung Ihrer GmbH/UG über ein sicheres Videokonferenzsystem und einen Personalausweis mit der eID-Funktion abwickeln.

Der Notar kontrolliert über die Kamera Ihr Lichtbild, und Sie unterschreiben digital. Fertig. Wir hoffen, dass dieses neue Verfahren bald auch für andere Gesellschaftsgründungen möglich sein wird.

Achtung: Dieses Verfahren ist auf Bargründungen beschränkt. Haben Sie eine sog. Sachgründung vor (Einlage von Wirtschaftsgütern statt Bargeld), geht das nach wie vor nur über einen persönlichen Termin beim Notar.

 


Sonderabschreibung für Software und Hardware

Steuerberater Berlin Mitte

 

100% Sonderabschreibung für Software und Hardware

Digitalisierung lohnt sich jetzt noch mehr. Daher ist Hardware (Computer inkl. Peripheriegeräte wie Drucker/Scanner etc.) ab dem Jahr 2021 sofort zu 100 % abschreibbar.

Das gilt auch für Software – egal, ob es sich um Standardprogramme oder individuelle Software wie z.B. ERP- oder Warenwirtschaftssysteme handelt….

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Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften

 

IAB – Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften

Immer noch besser bekannt unter dem Namen der Vorgängerin „Ansparabschreibung“ bietet der Gesetzgeber mit dem Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften (IAB) die Möglichkeit, in den nächsten drei Jahren geplante Investitionen bereits vor Anschaffung bei der Steuer geltend zu machen. Bis zu 50 % der geplanten Kosten können also schon im laufenden Jahr abgeschrieben werden. Für nach dem 31.12.19 gebildete IAB spielen die Einkunftsarten und die Gewinnermittlungsarten keine Rolle mehr, denn es wurde eine einheitliche Gewinngrenze i. H. v. 200.000 EUR eingeführt…

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Steuerersparnis für Ihre vermietete Immobilie?

 

Die Finanzverwaltung veröffentlicht eine neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung.

Um die Abschreibung einer vermieteten Immobilie steuerlich geltend machen zu können, ist es erforderlich, den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das sich abnutzende Gebäude einerseits sowie den Grund und Boden andererseits aufzuteilen.

Was sich nun hinsichtlich der Anteilsberechnung geändert hat? Erfahren Sie hier.

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Airbnb-Vermieter: Auswege aus drohenden Steuerstrafverfahren

 

Haben Sie die Übernachtungssteuer für Airbnb verschlafen? Dann jetzt besser schnellstens aufwachen!

Denn Berliner Vermieter, die über Airbnb Wohnungen anbieten und diese Einnahmen bislang nicht steuerlich erklärt haben, müssen mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Der einzige sichere Ausweg sind eine steuerliche Nacherklärung und Selbstanzeige.

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Anleger aufgepasst: Das ändert sich steuerlich ab dem 01.01.2018

Mit Wirkung zum 01.01.2018 wurde eine Änderung des Investmentsteuergesetzes beschlossen.
Sinn und Zweck dieser Änderung soll eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes sowohl für die Depotbanken, die Finanzverwaltung und auch für den Sparer selbst sein. Gemäß dem neuen Investmentsteuergesetz gelten zum 31.12.2017 alle Investmentanteile (darunter fallen Fonds und ETFs) fiktiv als verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft.

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Herstellungskosten versus Erhaltungsaufwendungen die X.te

Kaum ein Thema wird öfters vor Finanzgerichten thematisiert und so kommt es, dass mal wieder ein neues BFH Urteil zum Thema Erhaltungsaufwendungen vorliegt. Diesmal immerhin mit erfreulichen Feststellungen.

Grundsätzlich handelt es sich bei Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren ab Kauf der Immobilie 15% des Kaufpreises übersteigen, um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die über die Nutzungsdauer des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre) aufzuteilen sind.

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Gesellschafterdarlehen – es ist Vorsicht geboten

Steuerberater Berlin Mitte

Der BFH hat sich, mit seinem Urteil vom 11.07.2017, mit den steuerlichen Auswirkungen des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen beschäftigt. Die bisherige Rechtsprechung ging in solchen Fällen von nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine Beteiligung aus, welche bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns steuermindernd berücksichtigt werden konnten.

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Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt

Steuerberater Berlin Mitte

Entschieden hat dies zumindest der BFH mit seinem Urteil vom 17.12.2015. Demnach ist der Begriff Ehrenamtlichkeit in einer öffentlich-rechtlichen Satzung nicht für die steuerliche Würdigung erheblich.

Da der Begriff Ehrenamt sich weder aus einer konkreten Rechtsvorschrift oder Gesetz ergibt, folgte nun die Klarstellung mit Hilfe eines BMF-Schreibens, welches die Ehrenamtlichkeit definiert.

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Auszahlung von Lebensversicherung – ab 2017 von vergünstigter Besteuerung profitieren

Haben Sie eine Lebensversicherung? Wenn ja, dann aufgepasst.
Denn einmalige Auszahlungen aus Lebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, können grundsätzlich vergünstigt besteuert werden.
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Zahlung der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hatte und die Vertragslaufzeit bei mindestens 12 Jahren liegt. Ist dies erfüllt, erfolgt lediglich die hälftige Versteuerung des Unterschiedsbetrages zwischen dem eingezahlten Beitrag und der erhaltenen Versicherungsleistung. Aufgrund der zwölfjährigen Haltevoraussetzung kommt diese vergünstigte Besteuerung erstmals für Auszahlungen aus Lebensversicherungen im Jahr 2017 in Frage. Wenn, die bei Vertragsabschluss, geleisteten Vermittlungsprovisionen nachgewiesen werden können, kann die Bemessungsgrundlage für die Steuer sogar noch weiter reduziert werden.

Aber Achtung: Das Versicherungsunternehmen kann, unabhängig ob die Voraussetzungen für die vergünstigte Besteuerung vorliegen, zunächst die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% des kompletten Unterschiedsbetrages einbehalten. Erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann die zu viel entrichtete Kapitalertragsteuer erstattet werden.


Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer – vermeiden Sie steuerliche Klippen

Vor allem in der Stadt investieren Arbeitnehmer viel Zeit, Geduld und Geld in die Parkplatzsuche. Aus diesem Grund überlassen viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Parkplätze kostenfrei bzw. vergünstigt. Hierbei können ungewollte steuerliche Folgen auftreten, die sich vermeiden lassen.

Überlassen Sie Ihrem Arbeitnehmer verbilligt oder unentgeltlich einen Parkplatz, handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn und ist somit vom Arbeitnehmer nicht zu versteuern. Anders ist die Sache zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer einen Parkplatz anmietet und der Arbeitgeber ihm hierfür einen Zuschuss gewährt. In diesem Fall wäre dieser Zuschuss der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Auch aus umsatzsteuerlicher Sicht ist Vorsicht geboten. Erfolgt die Parkplatzüberlassung unentgeltlich, handelt es sich um keinen besteuerbaren Vorgang und ist demnach nicht umsatzsteuerpflichtig. Bei einer
(teil-)entgeltlichen Überlassung handelt es sich hingegen um eine Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt. Die Parkplatzgewährung sollte demzufolge immer unentgeltlich an den Arbeitnehmer erfolgen, damit keine unerwünschten steuerlichen Folgen auftreten.

Sie sind unsicher oder haben konkrete Fragen zum Thema Parkplatzüberlassung? Sprechen Sie uns einfach an.


Fallstrick bei der Grunderwerbsteuer

Steuerberater Berlin Mitte

Haben Sie kürzlich eine Eigentumswohnung erworben? Dann ist Vorsicht im Hinblick auf die fällige Grunderwerbsteuer geboten! Sofern Sie eine Zahlung für die anteilige Instandhaltungsrücklage geleistet haben, handelt es sich hierbei um die Übernahme einer Vermögensposition, die vergleichbar mit einer Geldforderung ist. Diese ist daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen.

Finanzämter setzen hier häufig den Gesamtkaufpreis an, ohne die Leistungen für die Instandhaltungsrücklage in Abzug zu bringen. Dies führt zu einer höheren Belastung der Grunderwerbsteuer.

Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn die Immobilie bei einer Zwangsversteigerung erworben wurde. Hier ist nach Urteil des sächsischen Finanzgerichtes vom 02.04.2014 im Gegensatz zu einem normalen Grundstückskauf die Instandhaltungsrücklage nicht von der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer abzuziehen.


Renovierung der Einbauküche in einem vermieteten Objekt – kein sofortiger Abzug als Werbungskosten

Steuerberater Berlin Mitte

Zum Ärger vieler Steuerpflichtigen hat der BFH mit einem Urteil vom 03.08.2016 seine bisherige Rechtsauffassung, bezüglich der sofortigen Abziehbarkeit einer neuen Einbauküche als Werbungskosten, geändert.

Bislang vertrat man die Meinung, dass eine Einbauküche ein unselbstständiger Gebäudebestandteil sei und demnach die Erneuerung zu Erhaltungsaufwendungen führt. Nunmehr stellen die einzelnen Elemente einer Einbauküche ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut dar, das gesondert über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben wird. Lediglich geringwertige Wirtschaftsgüter (mit Anschaffungskosten von unter 410 €) können sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Begründet wurde die neue Rechtsauffassung des BFH mit einer im Laufe der Zeit geänderten Ausstattungspraxis für vermietete Immobilienobjekte.


Warenverkauf über Onlineportale – ungeahnte steuerliche Folgen drohen!


Der Online-Handel boomt wie nie. Vielleicht vertreiben auch Sie Waren über eines der zahllosen Online-Portale, wie etwa den Marktgiganten Amazon. Aber Achtung:  Hier ist Vorsicht aus umsatzsteuerlicher Sicht geboten!

Wird der Amazon Service „Fulfillment by Amazon (FBA)“ verwendet, übernimmt Amazon mit der Warenlagerung, Abwicklung und Versendung die wesentlichen betrieblichen Prozesse für Sie. Amazon lockt hierbei mit niedrigeren Preisen, sofern Sie bereit sind, die Warenlagerung und Versendung in tschechischen oder polnischen Lagern vornehmen zu lassen. Dadurch, dass bei einem anschließenden Verkauf die Versendung in Polen bzw. Tschechien beginnt, erfolgt die Umsatzbesteuerung jedoch nicht mehr in Deutschland, sondern in dem jeweiligen Land. Dies führt dazu, dass Sie sich in diesem Land umsatzsteuerlich registrieren lassen und ausländische Umsatzsteuer abführen müssen.

Ein weiteres Problem stellt der höhere Umsatzsteuersatz dieser Länder (Tschechien 21% bzw. Polen 23% gegenüber Deutschland mit 19%) dar. Hierdurch verringert sich die Gewinnmarge für Sie erheblich. Umgangen werden kann die Versteuerung im Ausland lediglich, sofern die sogenannte Lieferschwelle i.H.v. 100.000 € / Jahr überschritten wird.

Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Sprechen Sie uns einfach an!


Schönheitsreparaturen oder anschaffungsnahe Herstellungskosten? Wir klären auf!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich intensiv mit der Behandlung von Grundstücksaufwendungen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Erwerb der Immobilie befasst (drei Urteile vom 14.06. 2016).

Grundsätzlich wird im Gesetz geregelt, dass Investitionen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung der Immobilie durchgeführt werden, als Anschaffungskosten zu behandeln sind, sofern diese 15% der ursprünglichen Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Ausgenommen sind hiervon lediglich Aufwendungen für jährliche Erhaltungsarbeiten.

Fraglich war bislang, ob durchgeführte Schönheitsreparaturen (beispielsweise das Streichen und Tapezieren von Wänden) in die Betrachtung mit einzubeziehen sind.

Dies hat der BFH mit o. g. Urteilen nunmehr bejaht. Zu den nicht einzubeziehenden jährlichen Erhaltungsarbeiten zählen demzufolge überwiegend regelmäßige Wartungsarbeiten, wie beispielsweise Heizungs- oder Aufzugswartungen.