Güterstandsschaukel war gestern – das „Sylter Modell“ als neuer Trend


Steuerfreie Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten zu Lebzeiten sind ein beliebtes Mittel, um im späteren Erbfall Steuern zu sparen. Dies wurde bislang gern durch die sogenannte „Güterstandsschaukel“ steuerfrei gestaltet.
Bei der Güterstandsschaukel wird durch einen Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung ein steuerfreier Zugewinnausgleich der Ehegatten hergestellt. Nach erfolgtem Ausgleich kann noch in der gleichen notariellen Urkunde zurück auf die Zugewinngemeinschaft gewechselt werden.

Beim „Sylter Modell“ (auch „Eigenheimschaukel“ genannt) erfolgt die Vermögensübertragung, wie der Name bereits andeutet, mittels der Übertragung der eigengenutzten Immobilie. Die Übertragung des Familienwohnheims ist zwischen Ehegatten grundsätzlich von der Schenkungsteuer befreit. Nach Einhaltung einer „Schamfrist“ kann daraufhin der beschenkte Ehegatte das Familienheim an den Schenker zum tatsächlichen Wert verkaufen.
Somit findet im Ergebnis eine Übertragung des Werts der Immobilie auf den anderen Ehegatten statt, ohne dass sich hier steuerliche Konsequenzen ergeben.