Freibetrag eintragen und monatlich weniger Steuer zahlen


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Freibetrag eintragen und monatlich weniger Steuer zahlen

Sie können Ihr Sparschwein wieder aufpolieren, denn ab 01.10.2015 ist es wieder möglich einen Antrag auf Eintragung Ihres Freibetrages zur Berücksichtigung bei der Lohnsteuer für 2016 zu stellen. Grundsätzlich wird bei Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung bereits der Arbeitnehmer Pauschbetrag für die Abgeltung der Werbungskosten berücksichtigt.
Haben Sie höhere Werbungskosten als 1.000€ pro Jahr werden diese erst bei Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung rückwirkend berücksichtigt.  Sie können die höheren Werbungskosten aber bereits im Voraus dem Finanzamt mitteilen, diese werden dann als Freibetrag in Ihren elektronischen Lohnsteuermerkmalen hinterlegt. Dadurch haben Sie monatlich mehr Netto bei Ihrer Gehaltsabrechnung. Es können aber nicht nur höhere Werbungskosten berücksichtigt werden.
Haben Sie z.B. negative Einkünfte aus einem Vermietungsobjekt können auch diese im Vorfeld berücksichtigt werden. Ändern sich Ihre Verhältnisse nicht, so gilt der Freibetrag zukünftig für die nächsten zwei Jahre. Stellen Sie den Antrag erst unterjährig in 2016, so gilt der Freibetrag erst ab dem Folgemonat nach Antragstellung.
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