Vermieter müssen Trinkwasser kontrollieren
Legionellen im Trinkwasser können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Kommt der Vermieter seiner Kontrollpflicht nicht nach, kann er für verunreinigtes Wasser haftbar gemacht werden. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof vertreten, nachdem ein Mieter wegen der Legionellenbelastung im Wasser den Vermieter auf Schadensersatz verklagt hatte.
weiter lesen Das Gericht vertritt die Auffassung, dass ein Vermieter zwar erst seit der Novelle der Trinkwasserverordnung von Ende 2011 gesetzlich verpflichtet ist, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dennoch käme ein Pflichtverstoß des Vermieters unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht.