Vermieter müssen Trinkwasser kontrollieren


Vermieter müssen Trinkwasser kontrollieren

Legionellen im Trinkwasser können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

Kommt der Vermieter seiner Kontrollpflicht nicht nach, kann er für verunreinigtes Wasser haftbar gemacht werden. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof vertreten, nachdem ein Mieter wegen der Legionellenbelastung im Wasser den Vermieter auf Schadensersatz verklagt hatte.

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Der Mieter erkrankte an einer von Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung. Ein Gutachter stellte in der Wohnung sowie im Keller eine starke Kontamination des Wassers mit Legionellen fest. Daraufhin verklagte der Mieter den Vermieter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass ein Vermieter zwar erst seit der Novelle der Trinkwasserverordnung von Ende 2011 gesetzlich verpflichtet ist, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dennoch käme ein Pflichtverstoß des Vermieters unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht.