Durch die vom Bundesfinanzministerium erlassenen neuen GoBD steigen die Befugnis-se der Betriebsprüfer. Auch die steuerliche Aufzeichnungspflicht beim Kassenbuch gerät zunehmend ins Visier der Betriebsprüfer.
Damit Ihr Kassenbuch den steuerlichen Aufzeichnungspflichten genügt, müssen Sie zwingend folgende Punkte erfüllen:
1. Das Kassenbuch täglich schreiben
2. Im Kassenbuch nachträglich keine Änderungen vornehmen
3. Bei Korrekturen muss der ursprüngliche Eintrag lesbar bleiben
weiter lesen Achtung: das Excel-Kassenbuch der Datev eG erfüllt diese Voraussetzungen nicht mehr. Für eine erfolgreiche Umsetzung, beherzigen Sie bitte folgende Tipps: Bei Unternehmen Online sind alle Eintragungen täglich bzw. immer wenn eine Geldbewegung erfolgt, vorzunehmen. Bei Korrekturen bleibt die ursprüngliche Eintragung bestehen. Beim Verlassen des Programmes werden alle Daten unveränderbar festgeschrieben. Unternehmen Online ist vielseitig einsetzbar. So können Sie z.B. Belege direkt in digitaler Form an die jeweilige Buchung im Kassenbuch anhängen. Die Kosten für Unternehmen Online inkl. Kassenbuch betragen 9,00 € zzgl. 19 % USt / Monat. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns einfach an. In besonderen Fällen empfiehlt sich eine Terminvereinbarung, um Ihre Kassenbuchführung „prüfungssicherer“ zu machen.