Lohntipp: Steuerlich begünstigt – Ergonomie am Arbeitsplatz


lohntippGerade bei Tätigkeiten im Büro nehmen die Rückenprobleme und damit verbundene krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern mehr und mehr zu. Das ist nicht nur sehr bedauernswert, es senkt vor allem auch die Leistungsfähigkeit jedes Unternehmens.

Als Arbeitgeber können Sie mit einer gezielten Gesundheitsförderung entgegenwirken und werden dabei sogar steuerlich unterstützt. Pro Jahr sind 500 Euro je Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei!

Wie wäre es also z.B. einmal mit einem gezielten Ergonomie Coaching für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens? Hierbei werden ganzheitlich und nachhaltig Wissen auf den Gebieten Ergonomie, Ernährung und Stressbewältigung vermittelt. Eine gesunde Arbeitsplatzgestaltung ist eine sehr gute Prävention in Sachen Haltungsschäden durch einseitige Tätigkeiten und den damit verbundenen Spätfolgen.

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Auch andere Dienstleistungen bzw. Barzuschüsse können Sie Ihren Arbeitnehmern zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (sog. Primärprävention) zuwenden. Folgende Maßnahmen werden u.a. anerkannt:

  • Änderung der Bewegungsgewohnheiten, z. B. Reduzierung von Bewegungsmangel
  • Ernährung, wie Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Übergewicht
  • Stressbewältigung und Entspannung
  • Suchtmittelkonsum, z. B. Förderung des Nichtrauchens
  • Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung

Wichtig ist, diese Dienstleistungen/Barzuschüsse dürfen einen Wert von jährlich 500,00 Euro netto je Arbeitnehmer nicht übersteigen, müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen entsprechen.
Dies setzt u. a. voraus, dass die Maßnahmen von einem qualifizierten Anbieter durchgeführt werden. Zuschüsse für Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios können nicht steuer- und beitragsfrei gezahlt werden.