Heißt es oft (zumeist scherzhaft) in Bezug auf anstehende Eheschließungen. Die steigenden Scheidungsquoten in der Bundesrepublik zeigen jedoch seit Jahren, dass etwas Wahrheit in dieser Aussage zu stecken scheint.
Schmerzhaft sind Scheidungen dabei nicht nur gefühlstechnisch, sondern auch für den eigenen Geldbeutel.
Erschwerend kommt nunmehr das BFH Urteil vom 16.08.2017 hinzu, wonach die entstandenen Scheidungskosten nicht mehr, wie bisher, als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Bis 2013 waren Prozesskosten für das Scheidungsverfahren steuerlich absetzbar. Dies hat der BFH nun rückwirkend ab dem Jahr 2013 geändert. Scheiden tut weh …