Elektronisches Fahrtenbuch – Steuern sparen beim Autofahren?


Ob Transporter oder kleiner Stadtflitzer: Viele Fahrzeuge werden in Deutschland beruflich genutzt. Sind auch Sie beruflich viel mit dem Auto unterwegs und nutzen dafür ein übliches Fahrtenbuch in Papierform? Aufgepasst: Diese werden im Zuge von Lohnsteuer-Außenprüfungen oft aufgrund von Formfehlern verworfen und die teurere 1% – Methode kommt zum Zuge.

Eine passende Alternative bietet derzeit das elektronische Fahrtenbuch. Die absoluten Renner in Sachen Prüfungssicherheit sind aktuell Produkte von Vimcar oder TomTom.

Aber auch mit einem elektronischen Fahrtenbuch ist man als Steuerzahler nicht automatisch auf der sicheren Seite. Zwar kann es eine Erleichterung sein aber ohne sachgerechte Anwendung laufen Sie Gefahr, dass die Aufzeichnungen nicht anerkannt werden.

Wichtig sind:
– hinreichende Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen
– Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens 7 Tage nach der jeweiligen Fahrt zu führen. Keine nachträglichen Ergänzungen.
– Auch wenn, die im Kfz installierten Geräte, die GPS-Koordinaten der Fahrtziele aufzeichnen; später ergänzte Eintragungen können für nicht hinreichend spezifiziert erachtet werden
– Aufzeichnungen müssen plausibel sein, etwa sollte man Zwischenstopps oder Werkstattaufenthalte erkennen

Es könnte so einfach sein: In den Firmenwagen setzen, losfahren und Steuern sparen. Doch aufgrund der lästigen, täglich notwendigen Einträge ziehen viele Autofahrer die bequemere 1%-Regelung vor und verschenken damit jedes Jahr bares Geld. Das muss nicht sein.

Derzeit testet unsere Kanzlei die Praxistauglichkeit von elektronischen Fahrtenbüchern. Wir stehen Ihnen also gern mit Rat, Tat und Empfehlungen zur Seite.