Erneuter Fehler bei ELStAM -Datenbank


Bereits im September berichteten wir über aufgetretene technische Probleme in den Lohnsteuertabellen der Finanzverwaltung. In deren Folge kam es teilweise zu „negativen Arbeitslöhnen“, da Arbeitnehmer versehentlich in die Steuerklasse I (statt III) eingestuft wurden.

Die Finanzverwaltung scheint weiter vom Pech verfolgt, denn aktuell wurden vereinzelte Arbeitnehmer erneut automatisch von Steuerklasse III auf Steuerklasse IV eingeordnet. Bedauerlicherweise können die Finanzämter nicht die betroffenen Fälle selbständig erkennen und korrigieren, sondern sind auf entsprechende Hinweise der Arbeitnehmer selbst angewiesen.
Falls bei einer Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde liegt, muss eine Korrektur beim zuständigen Finanzamt formlos beantragt werden. Im darauffolgenden Monat erhält der Arbeitgeber die dann wieder zutreffende Steuerklasse elektronisch mitgeteilt. Falls Sie dazu Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen.