Das neue Jahr beginnt mit einer positiven Nachricht in Sachen Grundfreibetrag.
In Höhe dieses Betrages sind die Einkünfte der Steuerpflichtigen steuerfrei. Dieser Betrag wurde bereits im Dezember 2015 rückwirkend für 2015 um 118 € auf 8.472 € erhöht.
Zum 1. Januar 2016 erfolgt die nächste Erhöhung um 180 € auf nunmehr 8.652 €. Da der Grundfreibetrag bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wird, macht sich diese Änderung direkt bei Ihrer Lohnabrechnung in Form von etwas mehr „Netto“ bemerkbar.
Ebenfalls wurde der Kinderfreibetrag für das Jahr 2016 um 48 € auf jetzt 2.304 € erhöht. Bei Ehegatten die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden verdoppelt sich dieser Betrag.Für Familien die nicht von der Anhebung des Kinderfreibetrages profitieren wurde ebenfalls das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils 190 €, für das dritte Kind auf 196 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 221 € erhöht.