Haushaltsnahe Dienstleistungen: So sparen Sie clever Steuern


Aktuell (09.11.2016) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein überarbeitetes Schreiben zur Steuererleichterung bei haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen veröffentlicht.

Darin werden gleich mehrere Sachverhalte, die kürzlich durch den BFH entschieden wurden, mit aufgenommen.

Danach wird der Begriff „im Haushalt“ künftig weiter gefasst und umfasst auch das angrenzende Grundstück. So sind beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt.

Dies betrifft auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze.

weiter lesen

Künftig gehören dazu auch Tätigkeiten zur Versorgung von Haustiere, wie z. B. das Füttern oder das Ausführen von Tieren. Für ein in der Wohnung eingerichtetes Notrufsystem im Rahmen des „betreuten Wohnens“, welches jederzeit eine Hilfestellung bietet, kann ebenfalls die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden.
Für weitere Informationen stehen wir gern mit Rat und Tat zur Seite.