Wie steht es um Ihr Kassenbuch?


Durch die vom Bundesfinanzministerium erlassenen neuen GoBD steigen die Befugnis-se der Betriebsprüfer. Auch die steuerliche Aufzeichnungspflicht beim Kassenbuch gerät zunehmend ins Visier der Betriebsprüfer.

Damit Ihr Kassenbuch den steuerlichen Aufzeichnungspflichten genügt, müssen Sie zwingend folgende Punkte erfüllen:

1. Das Kassenbuch täglich schreiben
2. Im Kassenbuch nachträglich keine Änderungen vornehmen
3. Bei Korrekturen muss der ursprüngliche Eintrag lesbar bleiben

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Achtung: das Excel-Kassenbuch der Datev eG erfüllt diese Voraussetzungen nicht mehr. Für eine erfolgreiche Umsetzung, beherzigen Sie bitte folgende Tipps:

  1. Führen Sie täglich ein handschriftliches Kassenbuch oder
  2. ein tägliches Kassenbuch in Excel. Nach erfolgreicher Eintragung drucken Sie das Tagesblatt samt Zeitstempel aus und heften es zur Sicherheit unterschrieben ab oder
  3. nutzen das Unternehmen Online „Kassenbuch“. Die Cloud-Lösung der Datev eG erfüllt alle aktuellen Voraussetzungen eines Kassenbuches.

Bei Unternehmen Online sind alle Eintragungen täglich bzw. immer wenn eine Geldbewegung erfolgt, vorzunehmen. Bei Korrekturen bleibt die ursprüngliche Eintragung bestehen. Beim Verlassen des Programmes werden alle Daten unveränderbar festgeschrieben.

Unternehmen Online ist vielseitig einsetzbar. So können Sie z.B. Belege direkt in digitaler Form an die jeweilige Buchung im Kassenbuch anhängen. Die Kosten für Unternehmen Online inkl. Kassenbuch betragen 9,00 € zzgl. 19 % USt / Monat.

Bei Unklarheiten sprechen Sie uns einfach an. In besonderen Fällen empfiehlt sich eine Terminvereinbarung, um Ihre Kassenbuchführung „prüfungssicherer“ zu machen.