Krankenkassenbeiträge bei Privatversicherten – Steuerersparnis oder Erstattung


privatversichertPrivatversichert? Dann überprüfen Sie zum Jahresende, ob Sie die im Jahr angefallenen Kosten ansetzen oder lieber eine Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen können.

Viele Privatversicherte können zum Ende des Jahres entscheiden, ob sie die im Jahr angefallenen Arzt- und Arzneikosten bei der Krankenkasse geltend machen oder stattdessen eine Beitragsrückerstattung beantragen.

Aber Achtung! Hierbei ist es nicht mit einem einfachen Abgleich der angefallenen Kosten und der möglichen Beitragsrückerstattung getan! Es muss zusätzlich beachtet werden, dass die Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar sind.

Werden die Beiträge durch eine Beitragsrückerstattung reduziert, mindern sich somit auch die abzugsfähigen Sonderausgaben. Gleichzeitig können die selbst übernommenen Kosten unter gewissen Voraussetzungen wieder als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd angesetzt werden.

Es sollten daher auf jeden Fall auch die steuerlichen Aspekte in Ihrer Entscheidung berücksichtigt werden.

Wir stehen Ihnen dabei, wie immer, gern beratend zur Seite.