Lohntipp: Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt?


Speziell in dieser Jahreszeit haben Erkältungserkrankungen Hochkonjunktur. Und wer kennt es nicht: Viele Arbeitnehmer kommen dennoch ins Büro, obwohl sie nicht fit sind. Ist jedoch vorzeitiges Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt? Wir geben Ihnen einen Überblick zu arbeitsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot ist, sondern lediglich eine vom Arzt gemachte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf. Daher kann ein Arbeitnehmer prinzipiell trotz Krankschreibung wieder arbeiten, wenn er sich wieder gesund und arbeitsfähig fühlt.
Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken, gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung und für die Krankenversicherung. Anderes gilt für Beschäftigungsverbote, wie beispielsweise für Schwangere.

Fürsorgepflicht: Arbeitgeber stehen in der Verantwortung
Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig und setzt ihn der Arbeitgeber dennoch ein, so kann er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen. Kommt ein offiziell noch krankgeschriebener Arbeitnehmer vorzeitig wieder zur Arbeit, sollte der Arbeitgeber sich vergewissern, dass der Mitarbeiter tatsächlich einen einsatzfähigen Eindruck macht. Ist dies der Fall, muss er keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit fordern, es genügt die Erklärung des Arbeitnehmers.

Nicht vergessen: Auch Arbeitnehmer besitzen eine Fürsorgepflicht. Wenn absehbar ist, dass er mit einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme seine Genesung gefährdet oder gar den Krankheitszustand verschlimmert, sollte er die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit abwarten.

Trotz Krankschreibung arbeiten: Versicherungsschutz bleibt
Ein Mitarbeiter, der trotz Krankschreibung seine Arbeit vorzeitig wieder aufnimmt, hat den üblichen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso wie in der Krankenversicherung.

Ratsam ist in allen Fällen, eine vorherige Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer trotz Krankmeldung wieder arbeiten möchte.