Lohntipp: Beschäftigung von Aushilfen


 

Sommerzeit ist Ferienzeit.
Am 21. Juni ist kalendarischer Sommerbeginn; die Sommerzeit naht in großen Schritten. Zeit für Schüler wie auch Studenten sich in den Schul- und Semesterferien um einen Ferienjob zu bemühen.

Auch für Arbeitgeber sind sogenannte Ferienaushilfen interessant. Hierdurch können personelle Engpässe durch saisonale Arbeitszunahme vermieden werden. Bei richtiger Behandlung der Aushilfen im
Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, ist es zusätzlich möglich, Einsparungen bei den Personalkosten zu erzielen.

Wir geben Ihnen hier einen Überblick, was bei der Beschäftigung von Aushilfen zu beachten ist

Klicken Sie einfach auf dieses Dokument: Beschäftigung von Aushilfen (pdf).