Anleger aufgepasst!


Steuerberater Berlin Mitte

6% Zinsen pro Jahr ohne Ausfallrisiko. In der heutigen Zeit von Minuszinsen eigentlich kaum vorstellbar. Es gibt sie aber tatsächlich (bereits seit mehr als 50 Jahren unverändert) bei Ihrem Finanzamt! Seit Jahren wird über die Höhe der Zinsen bei Steuernachforderungen und Steuererstattungen diskutiert und eigentlich sind sich alle einig, dass 6% Zinsen nicht mehr zeitgemäß sind.

Anders sieht dies jedoch das FG Münster, das den Zinssatz von 6% als aktuell noch verfassungsgemäß ansieht. Demnach werden sich ergebende Steuernachzahlungen und Steuerguthaben weiterhin ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres mit 0,5% pro Monat (also 6% im Jahr) verzinst.

Besonders bitter: Sollten sich die Nachzahlungszinsen im Betriebsvermögen ergeben, so sind diese nicht als Betriebsausgabe abziehbar! Erstattungszinsen werden hingegen als Betriebseinnahmen erfasst und versteuert.

Es bleibt jedoch noch die Hoffnung, dass der Bundesfinanzhof ein Machtwort gegen diese Zinshöhe spricht, da derzeit noch Verfahren beim BFH anhängig sind.