A&L fragt nach: Planen Sie eine Gewinnausschüttung?
Bis 30.06.: Informieren Sie Ihre Gesellschafter über die anstehende Abfrage des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Jeder Gesellschafter muss über sein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Konfessionsangaben unterrichtet werden.
Bis 31.08.: Sie müssen sich, sofern nicht im Vorjahr erfolgt, zum Kirchensteuer-abzugsverfahren auf dem BZSt Online-Portal anmelden. Für spätere Abfragen werden zusätzliche Angaben benötigt, wie die Steuer-IdNr. und das Geburtsdatum jedes Kirchensteuerschuldners. Liegen diese Daten nicht vor, sind Sie verpflichtet diese nachzufordern.
weiter lesen Sofern Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Aufgabe (Informierung der Gesellschafter bzw. Registrierung, Anmeldung oder Abfrage der KiStAM) unsere Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns anzusprechen.