Schlusslicht bei der Bearbeitungszeit: Finanzgericht Berlin-Brandenburg


Schlusslicht FinanzgerichtDen Klageweg vor einem Finanzgericht will mit Sicherheit jeder vermeiden. Nicht nur aus Kostengründen sollte man sich in seiner Rechtsauffassung sicher sein, sondern auch aufgrund der langen Verfahrensdauer.

Das Statistische Bundesamt hat am 03.08.2016 die jährliche Statistik zu den Verfahren und zur Verfahrensdauer von deutschen Finanzgerichten veröffentlicht. Zwar fusionierten die Finanzgerichte Berlin und Brandenburg 2007 zu einem Finanzgericht, die Herkunftsländer der Klagen werden aber, soweit wie möglich, getrennt beurteilt.

Das Finanzgericht Berlin landet daher auf dem 12. Platz unseres Vergleichs. 2015 wurden für Berlin 3.556 Klagen erledigt. Im Durchschnitt betrug die Verfahrensdauer 18,1 Monate. Bei 18,6% der erledigten Klagen ergab sich eine Verfahrensdauer von bis zu 3 Jahren.

Für Brandenburg (Platz 15) wurden bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 19,2 Monaten insgesamt 1261 Fälle erledigt. Bei 15,7% der Fälle betrug die Verfahrensdauer hier bis zu 3 Jahre.

weiter lesen

Auf Platz 1 und somit Spitzenreiter ist übrigens das Finanzgericht Niedersachen. Mit durchschnittlich 8,7 Monaten wurden in 2015 insgesamt 4.831 Klagen erledigt. Eine Verfahrensdauer von bis zu 3 Jahren lag in Niedersachsen lediglich bei 5,2% der Verhandlungen vor.

Dies sollte Sie aber in keinem Fall davon abhalten, Ihr Recht auf dem Klageweg einzufordern. Eine genaue Abwägung ist auf jeden Fall ratsam. Gerne beraten wir Sie hier nicht nur steuerlich, sondern auch wirtschaftlich.