Sonderabschreibung: Förderung der Elektromobilität
Ziele werden oft gern etwas hoch gesteckt. So verkündete etwa die Bundesregierung, bis zum Jahr 2020, 1 Mio. Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen zu lassen. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg, denn laut statista wurde 2015 gerade einmal ca. 18.900 Elektroautos in Deutschland zugelassen.
Daher hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität beim Bundestag eingereicht. Neben der geplanten Steuerbefreiung für das, von Arbeitgebern, gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos der Angestellten (hier ist bisher ein Geldwerter Vorteil zu versteuern), ist eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge geplant, das steuerlich sehr attraktiv sein kann.
Obwohl es sich hier bisher nur um einen Gesetzentwurf handelt, lohnt sich eine genauere Überlegung, falls Sie über eine Neuanschaffung Ihres betrieblich genutzten PKWs‘ nachdenken. Vielleicht kann ein Elektroauto eine Alternative sein.
Laut Entwurf soll für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden und für Vorrichtungen zum Aufladen solcher Fahrzeuge, eine Sonderabschreibung von bis zu 50% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in Anspruch genommen werden können. 2015 soll die Sonderabschreibung erstmals i.H.v. 50% gelten. 2016 reduziert sich die Sonderabschreibung auf 40%. [/two_columns][/columns]