Und jährlich grüßt das Murmeltier – Sozialabgaben steigen weiter


Zum 01.01.2018 wurden die Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung aktualisiert. Die jährliche Anpassung dieser Größen orientiert sich immer an der Lohnentwicklung des vorletzten Kalenderjahres, somit an den Zahlen aus 2016.

2016 betrugen die Lohnzuwachsraten 2,33% (West) bzw. 3,11% (Ost). Dies führt nun zu einer erneuten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung.

Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt ab 01.01.2018 monatlich 6.500,00€ (West) und 5.800,00€ (Ost). Gleichzeitig ändert sich die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wird von derzeit 4.350,00€ monatlich auf 4.425,00€ monatlich erhöht.

Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze ändert sich ebenfalls von 57.600,00€ auf nun 59.400,00€ pro Jahr und erschwert damit weiter den Zugang zur privaten Krankenversicherung. Ein kleiner Lichtblick jedoch zum Schluss: Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung wurde um sagenhafte 0,1% gesenkt.