Lohntipp: clever spießig sparen


mit vermögenswirksamen Leistungen

Es ist stürmisch am heimischen Finanzhimmel. In Zeiten von Niedrigzins-Politik und unsicheren Geldanlagen, gestaltet es sich für Sparer zunehmend schwierig, das eigene Vermögen gewinnbringend anzulegen. Eine zu Unrecht fast in Vergessenheit geratenes Instrument kann an dieser Stelle helfen: die vermögenswirksamen Leistungen.

Derzeit scheint der Blick in die Zukunft für viele Verbraucher getrübt: Wie soll ich mein Geld heute noch anlegen? Lohnt ein freigeräumter Platz unter dem Kopfkissen mehr, als die eigenen Ersparnisse einer Bank anzuvertrauen? Was viele nicht wissen: An dieser Stelle können der eigene Chef und unter Umständen der Staat helfen.
Denn mit vermögenswirksamen Leistungen wurde bereits 1961 einer der verlässlichsten Sparpläne für Arbeitnehmer ins Leben gerufen.

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Was hölzern und bürokratisch klingt, ist leicht erklärt. Vermögenswirksame Leistungen sind eine Art Zusatzlohn zum Bruttogehalt von bestenfalls 40,00 Euro pro Monat. Abhängig von Branche und Beschäftigungsverhältnis steht dieser Betrag vielen Arbeitnehmern laut Arbeits- oder Tarifvertrag zu. Obwohl dieser Anspruch besteht, nutzen längst nicht alle Berechtigten dieses zusätzliche Geldgeschenk vom Arbeitgeber.

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen? Zunächst wählt der Arbeitnehmer aus verschiedenen Anlagemöglichkeiten, die für sich Passende aus. Dabei hat er sprichwörtlich die Qual der Wahl: So kommen u. a. Bausparvertrag, Betriebsrente oder auch Aktienfonds infrage. Sobald ein für ihn zugeschnittenes Anlageprodukt gefunden ist, reicht der Nutzer eine Kopie des Vertrages beim Arbeitgeber ein. Dieser zahlt daraufhin monatlich einen vorher bestimmten Betrag von bis zu 40,00 Euro auf das benannte Anlagekonto ein.

Ein Plus für Geringverdiener: Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an der Vermögensbildung – innerhalb von bestimmten Einkommensgrenzen. Bei dieser Arbeitnehmer-Sparzulage gilt ein maximal zu versteuerndes Einkommen von 17.900,00 Euro für Ledige sowie 35.800,00 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften. Diese Sparzulage ist steuerfrei und kann nach Ablauf des Kalenderjahres auf Antrag fortgesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil: Hat der Arbeitnehmer einen Bausparvertrag gewählt, ist es unter Umständen möglich eine staatliche Förderung, durch die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Hier sind jedoch einige Spielregeln zu beachten. Die jährlichen Einzahlungen können mit 8,8% bezuschusst werden(maximal 45,00 Euro für Singles, der doppelter Betrage für Verheiratete und Lebenspartner).

Und wann kann mit dem Angespartem gerechnet werden? Normalerweise werden vermögenswirksame Leistungen sechs Jahre lang in ein Anlageprodukt eingezahlt. Danach folgt ein verpflichtendes sogenanntes Ruhejahr, in dem die Anlage gesperrt ist. Erst nach insgesamt sieben Jahren steht der angesparte Betrag zur freien Verfügung. Aber Achtung: vermögenswirksame Leistungen müssen generell versteuert werden. Wann und wie dies der Fall ist, hängt davon ab, welches Anlageprodukt gewählt wurde.

Fazit: Besonders in stürmischen Zeiten wie diesen, lohnt sich das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen. Diese bisher oft als spießige Sparanlage verrufene Vermögensbildung kann für Arbeitnehmer eine einfache und gewinnbringende Möglichkeit darstellen, das eigene Vermögen aufzustocken. Bei allen Feinheiten und Tücken dieser zusätzlichen Arbeitgeberleistung unterstützt Sie Ihr Steuerberater gern.