Warenverkauf über Onlineportale – ungeahnte steuerliche Folgen drohen!



Der Online-Handel boomt wie nie. Vielleicht vertreiben auch Sie Waren über eines der zahllosen Online-Portale, wie etwa den Marktgiganten Amazon. Aber Achtung:  Hier ist Vorsicht aus umsatzsteuerlicher Sicht geboten!

Wird der Amazon Service „Fulfillment by Amazon (FBA)“ verwendet, übernimmt Amazon mit der Warenlagerung, Abwicklung und Versendung die wesentlichen betrieblichen Prozesse für Sie. Amazon lockt hierbei mit niedrigeren Preisen, sofern Sie bereit sind, die Warenlagerung und Versendung in tschechischen oder polnischen Lagern vornehmen zu lassen. Dadurch, dass bei einem anschließenden Verkauf die Versendung in Polen bzw. Tschechien beginnt, erfolgt die Umsatzbesteuerung jedoch nicht mehr in Deutschland, sondern in dem jeweiligen Land. Dies führt dazu, dass Sie sich in diesem Land umsatzsteuerlich registrieren lassen und ausländische Umsatzsteuer abführen müssen.

Ein weiteres Problem stellt der höhere Umsatzsteuersatz dieser Länder (Tschechien 21% bzw. Polen 23% gegenüber Deutschland mit 19%) dar. Hierdurch verringert sich die Gewinnmarge für Sie erheblich. Umgangen werden kann die Versteuerung im Ausland lediglich, sofern die sogenannte Lieferschwelle i.H.v. 100.000 € / Jahr überschritten wird.

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