Weniger Buchführungspflichtige ab 2016


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Weniger Buchführungspflichtige ab 2016: Anhebung der Schwellenwerte zur Buchhaltungspflicht

Taschenrechner und StatistkErfreulicherweise hat der Gesetzgeber die ersten Schritte zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen getätigt.
Zum 01.01.2016 werden die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Gewinn und Umsatz angehoben. Zukünftig sind Einzelkaufleute, deren Umsatz nicht mehr als 600.000 € und deren Gewinn 60.000 € beträgt, von der Buchführungspflicht befreit. Parallel dazu wird die Abgabenordnung entsprechend auf die gleichen Voraussetzungen geändert, sodass ebenfalls bei Unterschreitung der Umsatz- und Gewinngrenze keine steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht.
Somit können gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die die Grenzen nicht überschreiten, auf die Einnahmen- Überschussrechnung umstellen. Die höheren Werte gelten erstmals für Geschäftsjahre die nach dem 31.12.2015 beginnen.
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