Ohne Änderung weniger Netto – Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2016


Die gute Nachricht zuerst – Löhne und Gehälter in Deutschland sind in der Vergangenheit weiter gestiegen. Dies bedeutet allerdings auch, dass sich Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung ändern.
So beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung, ab 01.01.2016, monatlich 6.200,00€ (derzeit 6.050,00€) (West) und 5.400,00€ (derzeit 5.200,00€) (Ost). Parallel ändert sich die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wird von derzeit 4.125,00€ monatlich auf 4.237,50€ monatlich erhöht.
Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze ändert sich ebenfalls von 54.900,00€ pro Jahr auf nun 56.250,00€. Für sozialversicherungspflichtige Angestellte bedeutet dies, dass sie ab Januar 2016 mehr Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, bzw. zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.