Eigentlich wollten wir Ihnen an dieser Stelle die geplante Reform der Erbschaftsteuer vorstellen. Die Bundesregierung hatte sich kurz vor Ablauf der gesetzten Frist des Bundesverfassungsgerichts auf einen Reformvorschlag geeinigt und auch der Bundestag hatte die Reform bereits verabschiedet.
Der Bundesrat war anderer Meinung. Er stimmte der Reform am 08.07.2016 nicht zu. Somit geht der Gesetzentwurf nun in den Vermittlungsausschuss. Warten wir also ab, ob und welche Zugeständnisse die Bundesregierung den Ländern noch geben wird.
Es gelten weiterhin die bestehenden Verschonungsregelungen bei der Unternehmensnachfolge. Wir halten Sie selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.