Herstellungskosten versus Erhaltungsaufwendungen die X.te


Kaum ein Thema wird öfters vor Finanzgerichten thematisiert und so kommt es, dass mal wieder ein neues BFH Urteil zum Thema Erhaltungsaufwendungen vorliegt. Diesmal immerhin mit erfreulichen Feststellungen.

Grundsätzlich handelt es sich bei Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren ab Kauf der Immobilie 15% des Kaufpreises übersteigen, um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die über die Nutzungsdauer des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre) aufzuteilen sind.

Anders entschied nun das BFH im Fall der Beseitigung von Mieterschäden. Demnach können Aufwendungen für die Beseitigung von mutwillig vom Mieter herbeigeführten Schäden, die nachweislich erst nach Kauf der Immobilie entstanden sind, sofort als Erhaltungsaufwendungen abgesetzt werden, unabhängig davon, ob diese 15% der Anschaffungskosten übersteigen.

Wenigstens eine gute Nachricht, wenn es schon nicht mit dem Mieter klappt …