2018: Freibeträge für Lohnsteuerabzug und Kinderfreibeträge rechtzeitig neu beantragen


Steuerberater Berlin Mitte

Alle Jahre wieder: In diesen Tagen starten die Finanzämter die ELStAM-Übermittlung der, für 2018 geltenden, Lohnsteuermerkmale.
Viele Kinderfreibeträge und Freibeträge für den Lohnsteuerabzug erlöschen per 01.01.2018, wenn diese nicht neu beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Kinderfreibeträge für volljährige Kinder jedes Jahr erneut beantragt werden müssen. Freibeträge für den Lohnsteuerabzug haben hingegen eine zweijährige Gültigkeit. Bereits eingetragene Freibeträge mit Wirkung ab dem 01.01.2016 gelten bis 31.12.2017 und müssten ebenfalls für 2018 neu beantragt werden.

Sie haben Fragen rund um das Thema Freibeträge? Wie gewohnt steht Ihnen unser Lohnteam mit Rat und Tat zur Seite.