Haben Sie schon vom Mindestlohn 2.0 gehört?
Einstimmig hat sich die Mindestlohnkommission am 28.06.2016 für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 8,84 € brutto pro Zeitstunde ausgesprochen. Dieser Beschluss wird nun kurzfristig der Bundesregierung vorgelegt und (vermutlich) abgesegnet, so dass eine Erhöhung ab 01.01.2017 wirksam werden wird.
Dies hat vor allem Einfluss auf den Minijob. Bislang durften Minijobber 52 Stunden und 54 Minuten pro Monat arbeiten, ohne die 450,00 €-Grenze zu überschreiten.
Durch eine Erhöhung des Mindestlohnes beträgt die maximale Arbeitszeit nur noch 50 Stunden und 54 Minuten pro Monat. Arbeitgeber müssen daran denken, entsprechend Arbeitszeiten anzupassen, da sonst ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt.
weiter lesen Übrigens: Die maximale monatliche Arbeitszeit beinhaltet auch Urlaubs- und Krankheitszeiten. Tipp: Schließen Sie einen Nachtrag zum Anstellungsvertrag ab, in dem der Stundenlohn ab 01.01.2017 auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 € angehoben wird und in dem gleichzeitig die Arbeitszeit entsprechend herabgesetzt wird. Mit einem solchen Nachtrag sind Sie auf der sicheren Seite und können nicht versehentlich in die Sozialversicherungspflicht “hineinrutschen“.