Aktuell: Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015


Ab 1. Januar 2015 gilt erstmals eine flächendeckende und weitgehend branchenunabhängige Einführung des Mindestlohns in der Bundesrepublik Deutschland. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer ab 18 Jahre einen Anspruch auf eine Entlohnung von 8,50 € brutto je Zeitstunde (§1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG).

 

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? In unserem aktuellen Merkblatt geben wir Ihnen einen praxisnahen Überblick über Einzelheiten des neuen Gesetzes.

Download: Merkblatt zum Gesetzlichen Mindestlohn 2015