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Bis hierhin ist alles klar, aber was passiert nach dem Tod des Benutzers mit diesen Daten? Vielen Erben ist nicht klar, dass neben dem materiellen Nachlass auch ein „digitales Erbe“ auf sie wartet.Im Erbfall stellt dies, speziell aus rechtlicher Sicht, eine sehr komplexe Materie dar. Da Entscheidungen des Erblassers über den späteren Umgang mit seinen elektronischen Daten nach dem Tod bindend sind, empfiehlt es sich im Testament festzulegen, wer Zugang zu welchen Daten bekommen soll.
Fazit: Im Bereich des digitalen Nachlasses gibt es noch sehr viele ungeklärte Fragen. Es gilt daher für Unternehmer wie auch Privatpersonen bereits zu Lebzeiten vorzusorgen und nicht auf eine anwaltliche Beratung zu verzichten.