Haben Sie eine Lebensversicherung? Wenn ja, dann aufgepasst.
Denn einmalige Auszahlungen aus Lebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, können grundsätzlich vergünstigt besteuert werden.
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Zahlung der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hatte und die Vertragslaufzeit bei mindestens 12 Jahren liegt. Ist dies erfüllt, erfolgt lediglich die hälftige Versteuerung des Unterschiedsbetrages zwischen dem eingezahlten Beitrag und der erhaltenen Versicherungsleistung. Aufgrund der zwölfjährigen Haltevoraussetzung kommt diese vergünstigte Besteuerung erstmals für Auszahlungen aus Lebensversicherungen im Jahr 2017 in Frage. Wenn, die bei Vertragsabschluss, geleisteten Vermittlungsprovisionen nachgewiesen werden können, kann die Bemessungsgrundlage für die Steuer sogar noch weiter reduziert werden.
Aber Achtung: Das Versicherungsunternehmen kann, unabhängig ob die Voraussetzungen für die vergünstigte Besteuerung vorliegen, zunächst die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% des kompletten Unterschiedsbetrages einbehalten. Erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann die zu viel entrichtete Kapitalertragsteuer erstattet werden.