Lohntipp: Kostenfalle Geschenke – Wenn der Prüfer 2x klingelt


Sie wollen Ihrem Arbeitnehmer etwas Gutes tun und ihm ein etwas größeres Dankeschön in Form eines Gutscheines oder eines Geschenkes überreichen? Seien Sie auf der Hut, denn der Gesetzgeber stellt einige Hürden auf.
Haben Sie z.B. die 44€ – Freigrenze/Monat für Sachbezüge für Ihren Mitarbeiter bereits ausgeschöpft oder diese gar überschritten, schlägt allein der Fiskus mit 30% pauschaler Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu.
Zusätzlich werden in diesem Fall auch Sozialversicherungsabgaben fällig. Wollen Sie aber nicht, dass Ihr Arbeitnehmer mit diesen belastet wird, stehen durchschnittlich schnell weitere 25% für die Sozialversicherungsbeiträge mit auf Ihrer Rechnung. Der von Ihnen übernommene SV-Beitrag unterliegt dann wiederum der Lohnsteuerpflicht, die Kostenspirale setzt sich in Gang. Schnell werden so aus einem Geschenk, was ursprünglich 100€ gekostet hat, plötzlich 170€.
Bitte beachten Sie: Die Prüfer der Finanzämter und Sozialversicherungsträger richten ihr Augenmerk verstärkt auf die Buchhaltungsunterlagen. Jede noch so kleine Aufmerksamkeit an Ihre Mitarbeiter wird genau unter die Lupe genommen. Hier gilt der Grundsatz: Allem, was Sie Ihren Mitarbeitern zu Gute kommen lassen, wird zunächst ein Entgeltcharakter unterstellt, was Lohnsteuer- und SV-Pflicht zur Folge haben kann.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit unserem Lohnteam, bevor Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude machen wollen. Wir beraten Sie gern und prüfen gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, wie auch Freigrenzen. Nutzen Sie dazu ebenso unsere Broschüre zum Thema „Lohn- und Gehaltsoptimierung“.