Die Nutzung innovativer Technologien wie z.B. mobile Geräten wird für viele Unternehmen zunehmend attraktiv, auch um die Arbeitsflexibilität des Mitarbeiters zu erhöhen. Der entstehende geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsmittel ist steuerfrei.
Diese Steuerbefreiung umfasst u.a.:
- die Verwendung des betrieblichen Laptops oder Tablets inkl. Zubehör zu privaten Zwecken
- die private Nutzung des betrieblichen Internetzugangs, des Telefons am Arbeitsplatz oder dem Handy
- die Überlassung von betrieblichen System- und Anwendungsprogrammen zur privaten Nutzung
Achtung: Diese Steuerbefreiung gilt nicht bei Übereignung. Der Arbeitgeber muss Eigentümer der überlassenen Geräte sein.