Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig – Neuregelung folgt!


Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bislang erfolgte die Bemessung der Grundsteuer in den alten Bundesländern nach Einheitswerten, die anhand der Wertverhältnisse vom 01.01.1964 (!) ermittelt wurden.

Bei der Einheitsbewertung für die neuen Bundesländer wurde sogar noch weiter zurückgegangen: hier sind die Wertverhältnisse vom 01.01.1935 einschlägig. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seit dem 01.01.2002 mit dem Gleichheitssatz unvereinbar.

Der Gesetzgeber wurde nun aufgefordert, bis spätestens zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zur Neuregelung dürfen die bisherigen (verfassungswidrigen) Vorschriften weiter angewendet werden.