Ähnlich wie im Vorjahr startet 2017 mit einer positiven Nachricht für alle Steuerpflichtigen. Der Grundfreibetrag, in dessen Höhe die Einkünfte jedes Steuerpflichtigen steuerfrei sind, wurde erneut angepasst.
Zum 01.01.2017 wird dieser um 168 € auf nunmehr 8.820 € angehoben. Durch den höheren Grundfreibetrag, der bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wird, macht sich diese Änderung direkt bei Ihrer Lohnabrechnung in Form von etwas mehr „Netto“ bemerkbar.
Ebenfalls wurde der Kinderfreibetrag für das Jahr 2016 um 54 € auf jetzt 2.358 € erhöht. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag.
Für Familien, die nicht von der Anhebung des Kinderfreibetrages profitieren, wurde ebenfalls das Kindergeld für das Erst- und Zweitgeborene auf jeweils 192 €, für das dritte Kind auf 198 € sowie für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 223 € erhöht.