
Aber kein Grund zur Panik. Die Abgabe der Steuer-IdNr. muss nicht zwingend zum 01.01. vorliegen. Eine Zahlung des Kindergeldes ist auch bei Nichtvorlage nicht gefährdet. Die benötigte Steuer-IdNr. muss im Laufe des Jahres nachgemeldet werden.
Mit der Einführung dieses Verfahrens will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es zu keinen Doppelzahlungen von Kindergeld kommt. Die Steuer-IdNr. wird einmalig und individuell an jeden Bürger vergeben.