Kindergeld 2016: Steuer-Identifikationsnummer verpflichtend


Ab 01.01.2016 ist es soweit: die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) wird eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes. Dazu ist es erforderlich, dass der berechtigte Antragsteller die eigene Steuer-IdNr. sowie die des Kindes, seiner Familienkasse, einmalig schriftlich mitteilt.

Aber kein Grund zur Panik. Die Abgabe der Steuer-IdNr. muss nicht zwingend zum 01.01. vorliegen. Eine Zahlung des Kindergeldes ist auch bei Nichtvorlage nicht gefährdet. Die benötigte Steuer-IdNr. muss im Laufe des Jahres nachgemeldet werden.

Mit der Einführung dieses Verfahrens will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es zu keinen Doppelzahlungen von Kindergeld kommt. Die Steuer-IdNr. wird einmalig und individuell an jeden Bürger vergeben.