Besteuerung von Kryptowährungen


Steuerberater Berlin Mitte

Was zum Teufel sind Kryptowährungen?
Die anhaltende Nullzinspolitik der Zentralbanken führt dazu, dass immer neue Wege beim Thema Geldanlage gegangen werden. Eine Folge daraus ist, dass der Handel mit sog. Kryptowährungen wie Bitcoin boomt, allein im letzten Jahr stiegen die Kurse um ca. 280%. Doch worum handelt es sich bei Kryptowährungen und wie werden diese steuerlich behandelt?

Kryptowährungen sind virtuelle Währungen, mit denen Transaktionen im Internet schnell und einfach abgewickelt werden können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das BMF haben diese mittlerweile als „Rechnungseinheiten“ deklariert, somit handelt es sich hierbei um keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Für umsatzsteuerliche Zwecke werden die Umsätze von Bitcoins denen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln jedoch gleichgestellt, somit ist der Handel mit diesen Umsatzsteuerbefreit.

Interessanter wird es bei Betrachtung der ertragsteuerlichen Folgen bei Verkauf oder Tausch der Bitcoins.
Kursgewinne, die zwischen Anschaffung und Verwendung (Rücktausch oder Bezahlung im Internet) entstehen, sind als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern, sofern zwischen Ankauf und Verwendung weniger als 1 Jahr liegt und der Gesamtgewinn 600 € übersteigt. Sie werden nicht mit dem begünstigten Abgeltungsteuersatz sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Beträgt der Gewinn weniger als 600 € oder liegt die Anschaffung über ein Jahr zurück ist der Kursgewinn steuerfrei.
Aufgepasst: Dieselbe Systematik gilt übrigens auch bei Fremdwährungsgeschäften.