Lohntipp: Künstlersozialkasse im Fokus der Prüfer


Kunst ist manchmal brotlos. In solchen Fällen springt die Künstlersozialkasse ein und versichert selbständige Künstler und Publizisten. Zahlen müssen hierfür aber auch Auftraggeber bzw. Unternehmer.

Wurden Kontrollen in der Vergangenheit lückenhaft bis gar nicht durchgeführt, ist mit Wirkung vom 15. Juni 2007 neben der Künstlersozialkasse auch der Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Zahlung der Künstlersozialabgabe zu überwachen.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat der Rentenversicherungsträger diese Aufgabe gänzlich in seine Arbeitsabläufe integriert, so dass bei Unternehmern die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe lückenlos geprüft wird. Die Folge: hohe Nachzahlungen sind für die Unternehmer möglich.

A&L klärt auf und beantwortet die wichtigsten Fragen.

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