Neue Förderung des Mietwohnungsbaus geplant


Bereits Anfang Februar hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach der Mietwohnungsbau gefördert werden soll. Ziel soll sein, die angespannte Wohnungssituation in Ballungsgebieten zu entspannen.

Hierzu wird ein neugefasster § 7b in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Demnach soll es, neben der jährlichen Abschreibung von 2%, eine Sonderabschreibung von 10% der Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten, im 1. und 2. Jahr nach Anschaffung oder Herstellung geben. Weitere 9% können im 3. Jahr in Abzug gebracht werden.

Hierdurch können in den ersten drei Jahren bis zu 35% der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuermindernd in Anspruch genommen werden.

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Selbstverständlich wird dieses „Steuergeschenk“ an Voraussetzungen geknüpft werden. So ist bisher vorgesehen, dass die Wohnung mind. 10 Jahre für Wohnzwecke vermietet wird, gewerbliche Räume werden also nicht begünstigt. Mit dem Bau muss in den Jahren 2016 – 2018 begonnen werden und die Baukosten dürfen nicht mehr als 3.000,00€ p.m² Wohnfläche betragen. Von der Sonderabschreibung profitieren aber nur Baukosten von bis zu max. 2.000,00€ p. m². Daneben wird es noch räumliche Eingrenzungen geben.

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