Bereits in der Märzausgabe unseres Newsletters berichteten wir über die geplante steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus. Es bleibt leider bei diesem Status, da noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte.
In einer Anhörung des Finanzausschuss, am 25.04.2016, wurde jedoch erneut deutlich, dass besoonders Wohnungsbauunternehmen die geplante Sonderabschreibung zur Förderung des Baus bezahlbarer Mietwohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnungslage begrüßt.
Bereits Anfang Februar hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach der Mietwohnungsbau gefördert werden soll. Ziel soll sein, die angespannte Wohnungssituation in Ballungsgebieten zu entspannen.
weiter lesen Hierzu wird ein neu gefasster § 7b in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Demnach soll es, neben der jährlichen Abschreibung von 2%, eine Sonderabschreibung von 10% der Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten, im 1. und 2. Jahr nach Anschaffung oder Herstellung geben. Weitere 9% können im 3. Jahr in Abzug gebracht werden. Hierdurch können in den ersten drei Jahren bis zu 35% der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuermindernd in Anspruch genommen werden. Wir bleiben weiter am Ball.