Modernes Besteuerungssystem beschlossen
Es ist beschlossene Sache: Ab 01.01.2017 wird das Besteuerungsverfahren modernisiert. Wer jetzt jubelt hat sich zu früh gefreut. Lediglich das Verfahren der Veranlagung wird reformiert.
In Zukunft werden viele Steuerfälle „vollautomatisch“ geprüft. Dadurch soll das Besteuerungsverfahren schneller, effizienter und kostengünstiger gestaltet werden. Der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie der Verhältnismäßigkeit gelten natürlich weiterhin.
Es bleibt abzuwarten, welche vollautomatischen Prüfprozesse eingeführt werden, um diese Grundsätze bei einer automatischen Prüfung beizubehalten.
Ebenso die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen verlängert sich. Werden Sie von einem Steuerberater beraten, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung spätestens bis zum 28.02. des Zweitfolgejahres (zuvor 31.12. des Folgejahres) einreichen.
weiter lesen Eine vorzeitige Anforderung der Steuererklärungen, durch das Finanzamt, wird auch zukünftig möglich sein. Vor allem dann, wenn die Steuererklärung in den Vorjahren verspätet abgegeben wurde. Die Frist zur Abgabe nach Anforderung wird dann mindestens drei Monate betragen.
Ein Nachteil der Verlängerung ist allerdings, dass bei Fristüberschreitung zukünftig auf jeden Fall ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, mind. 25,00 € pro angefangenen Monat (beabsichtigt waren mind. 50,00 €). Geplant war auch hier ein automatisiertes Verfahren einzuführen, davon ist der Gesetzgeber diesmal abgerückt.