Die Entwarnung vorweg: Der folgende Artikel betrifft lediglich Steuerpflichtige, die entweder keine monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben müssen oder diejenigen, bei denen einzelne Rechnungen nicht in den Umsatzsteuervoranmeldungen berücksichtigt wurden.
Trifft dies nicht zu, haben Sie, da Sie sich steuerlich durch A&L vertreten lassen, natürlich wie gewohnt bis zum 31.12.2017 mit der Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2016 Zeit. Doch wann genau ist jetzt Eile geboten?
Sollten Sie Wirtschaftsgüter erworben haben, die Sie für private und unternehmerische Zwecke nutzen könnten, muss eine eindeutige Zuordnung zum Unternehmen oder zum Privatvermögen bis zum 31.05.2017 vorgenommen werden.
Diese Zuordnung geschieht in der Regel ganz einfach durch die Anmeldung der Vorsteuer in der jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldung. Nur wenn dies nicht geschehen ist, muss eine Zuordnung über die Umsatzsteuererklärung bis zum 31.05.2017 erfolgen.
Bei Fragen sind wir für Sie da.