Was angehende Youtube-Stars steuerlich beachten sollten.
Auf und mit sozialen Medien Geld zu verdienen wird immer beliebter. Dabei sollten Sie jedoch nicht die steuerlichen Folgen außer Acht gelassen werden.
Aus einkommensteuerlicher Sicht handelt es sich, sobald Sie beispielsweise auf Youtube die Option „Monetarisierung“ auswählen und damit Geld verdienen, um gewerbliche Einkünfte. Diese müssen Sie versteuern. Von diesen Einnahmen können Sie die Ihnen entstehenden Betriebsausgaben abziehen.
Problematisch wird es, wenn die Betriebsausgaben regelmäßig die Betriebseinnahmen übersteigen. Das Finanzamt wird hier von fehlender Gewinnerzielungsabsicht ausgehen und somit einen entstehenden Verlust nicht anerkennt.
Umsatzsteuerlich sind Sie als YouTuber, Unternehmer im Sinne des UStG.
weiter lesen Bei geringen Einnahmen haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung anzuwenden. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, können jedoch auch keine Vorsteuer ziehen. Sollten Sie die Vereinfachungsregelung nicht anwenden, muss genau überprüft werden, wo und durch wen Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich!