6% Zinsen p.a. und das bei sehr geringem Anlagerisiko


Sollte die vom Statistischen Bundesamt prognostizierte Inflation in 2016 tatsächlich 1,1% betragen, müssen Sie Ihre Geldanlage gut planen. Haben Sie Geld in Anlagen mit einer Rendite von weniger als 1,1% investiert, wird Ihr Vermögen schrumpfen.

Wenn wir Ihnen nun erzählen, dass wir eine Anlage kennen, die aktuell 6% p.a. Zinsen zahlt, würden Sie uns das glauben? Das sollten Sie auf jeden Fall. Ihr zuständiges Finanzamt bietet diesen unglaublichen Zins an. Positiv ist dies aber nur, wenn Sie eine Steuererstattung erwarten.

Denn gleichzeitig erhebt das Finanzamt auch 6% p.a. auf Steuernachzahlungen. Aber warum finden Sie in unserem Newsletter eigentlich diesen Hinweis? Im April 2016 beginnt der Zinslauf der Finanzverwaltung für Steuern für das Jahr 2014.

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Sollten Sie also Ihre Einkommensteuererklärung 2014 noch nicht abgegeben haben und erwarten Sie eine Steuernachzahlung, so sollten Sie schnellst möglichst handeln. Eine nachträgliche Vorauszahlung kann hier ebenfalls Abhilfe schaffen.

Haben Sie also bereits Ihre Steuererklärung 2014 eingereicht, bisher aber noch keinen Steuerbescheid erhalten, so sollten Sie die voraussichtliche Steuernachzahlung an die Finanzkasse überweisen. Eine Verzinsung der Steuernachzahlung kommt dann nicht in Betracht.

Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, weil Sie evtl. nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen, so kann es sich dennoch lohnen eine Einkommensteuererklärung für 2014 und Vorjahre einzureichen. Eine mögliche Erstattung wird wie zuvor erwähnt mit 6% p.a. verzinst.

Aber Vorsicht, selbst die Zinsen des Finanzamtes sind wiederum steuerpflichtig. Wie so oft im Steuerrecht kommt es immer auf den Einzelfall an, sprechen Sie uns gerne an.